
Eheähnliche Lebensgemeinschaften haben an Bedeutung gewonnen. Trotzdem ist das Konkubinat im Schweizerischen Recht bisher nicht besonders geregelt. Weitsichtige Konkubinatspartner tun deshalb gut daran, sich gegenseitig abzusichern. Vor allem der wirtschaftlich schwächere Konkubinatspartner sollte sich mit einem Konkubinatsvertrag absichern.
Lassen Sie sich beraten. Wir helfen gerne weiter: Telefon 031 378 20 50.
