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St. Gallen

Am 18. Mai 2010 hat die Allianz «Schutz vor Passivrauchen» nach weniger als einem Jahr Sammelzeit die eidgenössische Volksinitiative mit 133'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht. » weiter

In der Schweiz sind geschlossenen Räume, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, oder die öffentlich zugänglich sind, rauchfrei. Im Kanton St.Gallen dürfen zudem keine Raucherlokale und keine bedienten Rauchzimmer mehr betrieben werden.
Rechtgrundlagen und zuständige Behörde:
Schutz vor Passivrauchen im Kanton St.Gallen (seit 1. Juli 2010 in Kraft)
Bundesgesetz Schutz vor Passivrauchen (seit 1. Mai 2010 in Kraft)