Die Einschränkung der Tabakwerbung ist eine zentrale Massnahme für einen wirksamen Jugendschutz. In der Schweiz ist die Werbung für Tabakprodukte in Radio und Fernsehen, jegliche Werbung, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, sowie die Abgabe von kostenlosen Werbegegenständen an Jugendliche verboten.
Trotzdem bestehen für Tabakwerbung noch viele Möglichkeiten: Plakate, Kinos, Zeitungen, Sponsoring von Kultur- und Sportveranstaltungen, direkte Promotion über Stände und Wettbewerbe. In den meisten Kantonen sind deshalb Gesetze in Kraft oder noch in Ausarbeitung, welche die Tabakwerbung in unterschiedlichem Ausmass einschränken.
Eine Übersicht über die aktuell geltenden kantonalen Regelungen finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema Tabakwerbung finden Sie hier.
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