Seit dem 1. Mai 2010 ist das Rauchen gemäss Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, untersagt. Die Kantone sind für den Vollzug und die Strafverfolgung zuständig. Sie können auch strengere Regelungen erlassen.
So können Sie vorgehen wenn in öffentlich zugänglichen Innenräumen trotzdem weiter geraucht wird.
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen gibt Bedingungen für das Einrichten von abgetrennten Rauchräumen (sogenannten Fumoirs) vor. Sie finden diese auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit.