Leider schützt das am 1. Mai 2010 in Kraft getretene Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen die Bevölkerung und insbesondere die Arbeitnehmenden nicht umfassend vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens.
Mit der Initiative soll ein umfassender und schweizweit einheitlicher Passivrauchschutz gelten, der alle Arbeitnehmenden wirksam vor den schädlichen Folgen des Passivrauchens schützt und das heutige Wirrwar an verschiedenen Regelungen beendet.