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Patientinnen- und Patientenverfügung

«Mein Wille geschehe»

Heute entscheidet nicht eine höhere Macht allein, wann und wie das Leben endet. Die Spitzenmedizin ermöglicht viele lebenserhaltende und lebensverlängernde Massnahmen. Dank einer Patientinnen- oder Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten selbst bei Urteilsunfähigkeit über Leben und Tod mitbestimmen.

Die Sauerstofftherapie verschafft zum Beispiel auf einmal nicht mehr genug Luft. Ein Spitalaufenthalt ist unausweichlich, nach dem Eintritt folgt eine Untersuchung nach der anderen. Das medizinische Fachpersonal erklärt die Situation, schlägt Behandlungsmethoden vor und gemeinsam mit den Betroffenen werden die nächsten Schritte bestimmt. Chronisch Kranke wissen, wie schwierig solche Entscheidungen sind. Erfolgsgarantien gibt es keine, auch nicht in unserer hoch entwickelten Medizin.

«Durch einen Velounfall könnte ich plötzlich an einem schweren Hirntrauma leiden. Oder ich falle während einer Operation in ein Wachkoma. In beiden Fällen wäre ich nicht mehr urteilsfähig und das Ärzteteam müsste zusammen mit meinen Nächsten über mein Schicksal bestimmen», dies sei eine grosse Belastung für die Betroffenen, sagt Settimio Monteverde, Theologe und Anästhesiepfleger. In seiner Funktion als Bereichsleiter Beratung von GGG Voluntas berät er Frauen und Männer beim Verfassen von Patientinnen- und Patientenverfügungen und betreut das Freiwilligenteam der Organisation. Er stellt in den Gesprächen einen Wandel fest. Immer weniger stünden die Fragen ums Sterben im Vordergrund, sondern: «Wie will ich leben? Und wie stehe ich zu Krankheit, Behinderung und Abhängigkeit?» Gerade bei chronischen, fortschreitenden Erkrankungen sei eine vertiefte Auseinandersetzung mit den eigenen Werten und Haltungen wichtig, so Monteverde. Den eigenen Willen vorsorglich kundzutun, ist für ihn eigenverantwortliches Handeln. Zudem sei eine solche Verfügung für das behandelnde Team eine wertvolle Orientierungshilfe.

Was wird verfügt?

Die Schweizerische Patienten-Organisation (SPO) bietet die Patientinnnen- und Patientenverfügung als Formular mit einem ausführlichen Begleitheft und integrierter Karte fürs Portemonnaie an. «Die Verfügung ist bewusst relativ knapp gehalten. Doch die wichtigen Punkte sind enthalten. Wichtig ist für uns die für Laien verständliche und für Fachleute klar definierende Sprache», erklärt Pia Ernst. Die Geschäftsführerin der SPO hat für sich selbst auch eine Verfügung verfasst: «Wichtig ist mir einerseits, dass nach meinem Willen mit mir umgegangen wird, andererseits aber auch, dass sich meine Angehörigen, mit ihren jeweils verschiedenen Ansichten, nicht in die Haare geraten. Jeder will ja das Beste für mich.»

Mit einer Verfügung wird der eigene Wille zu Leben, Leiden, Sterben und Tod kundgetan. Es wird bestimmt, ob und in welchem Grad Schmerz gelindert werden soll, ob lebensverlängernde Massnahmen getroffen werden sollen, wo eine Langzeitpflege erfolgen soll (z.B. in welcher Institution) und auch wie man sterben will. Geklärt wird, ob seelsorgerische Begleitung erwünscht ist, wo man sterben möchte, und man bestimmt, was mit seinem Körper nach dem Tod geschieht (Autopsien, Organspenden, Forschung). Zudem wird eine Vertrauensperson eingesetzt, die stellvertretend über medizinische Massnahmen entscheidet. «Dieser Mensch muss wissen, worauf ich Wert lege. Und er muss unterscheiden können zwischen meinen und seinen eigenen Wünschen», gibt der Fachmann von Voluntas zu bedenken.

Rechtsverbindlichkeit

Die Revision des Vormundschaftsgesetzes will eine einheitliche transparente Rechtslage schaffen. Dazu Settimio Monteverde: «Momentan besteht eine moralische Verpflichtung, die Verfügungen zu respektieren. Und unsere Erfahrungen zeigen, dass die Ärzteschaft dies tut.» Es sei denn, die Verfügungen seien veraltet, nicht plausibel und widerspiegelten nicht den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaften. Pia Ernst weiss zu berichten, dass Langzeitinstitutionen immer öfter bereits beim Eintritt nach einer Patientinnen- oder Patientenverfügung fragen. Eine Verfügung sollte alle zwei Jahre auf ihre Gültigkeit geprüft werden. Die eigenen Werte können sich ändern oder neue medizinische Möglichkeiten wollen ausgeschöpft werden. Und sie muss hinterlegt werden. Eine Kopie bei der Hausärztin oder dem Hausarzt, bei Angehörigen oder ein Hinweis in der Brieftasche stellen sicher, dass im Fall der Fälle der eigene Wille auch bekannt wird.

Weitere Informationen

- Dialog Ethik: Human Dokument/Gratis Download, Druckversion 12 Franken, elektronische Erfassung und Hinterlegung 120 Franken. Sekretariat DIALOG ETHIK, Schaffhauserstrasse 418, 8050 Zürich, Tel. 044 252 42 01, Fax 044 252 42 13

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GGG Voluntas: Ein Mandat kostet 100 Franken, umfasst Beratung und Redaktion beim eigenen Verfassen (total 6 Stunden). Hinterlegung bei der Medizinischen Notrufzentrale Basel 50 Franken. Voluntas ist in der Nordwestschweiz tätig. Sekretariat GGG Begleiten/Voluntas, Leimenstr. 76, 4051 Basel, Tel. 061 225 55 25, Fax 061 225 55 29

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Schweizerische Patienten-Organisation (SPO): Formular, Begleitheft und Karte fürs Portemonnaie 10 Franken. Sekretariat SPO, Häringstr. 20, 8001 Zürich, Tel. 044 252 54 22

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