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Aargau
Obwohl neuste wissenschaftliche Studien zeigen, dass umfassende Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen zu weniger Herzinfarkten und Lungenerkrankungen führen, lehnt der Nationalrat die Initiative «Schutz vor Passivrauchen» ab. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist dieser Entscheid des Nationalrats schlicht unverständlich. Niemand soll in Innenräumen im Tabakrauch arbeiten müssen – weder in Raucherlokalen noch in bedienten Fumoirs“, sagt Corinne Zosso, Geschäftsführerin der Lungenliga Schweiz und Mitglied des Initiativkomitees.
Wie die Abstimmung über eine kantonale Initiative in Basel-Stadt Ende November 2011 sowie zahlreiche weitere kantonale Urnengänge zeigen, fordert das Volk einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen. Es wäre ein Leichtes, das bestehende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen zu überarbeiten und dessen inakzeptable Lücken zu schliessen. Vernachlässigt auch der Ständerat den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden, liegt es an Volk und Ständen, einen umfassenden Passivrauchschutz einzufordern.
Die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» verlangt, dass alle Innenräume, die als Arbeitsplatz dienen oder öffentlich zugänglich sind (Restaurants, Bars, Schulen, Spitäler etc.), rauchfrei werden. Raucherräume, so genannte Fumoirs, können eingerichtet werden, solange sie unbedient sind. In der ganzen Schweiz soll eine einheitliche Regelung gelten.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Cornelis Kooijman, Leiter Geschäftsstelle Allianz «Schutz vor Passivrauchen» Tel.: 031 378 20 49, www.rauchfrei-ja.ch