Subnavigation
Schweiz
Der Bundesrat verpasste die Chance, alle Bauarbeitenden und Anwohnerinnen und Anwohner von Baustellen vor den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Dieselrusses zu schützen: Baumaschinen mit einer Leistung unter 18 kwh werden auch in Zukunft ohne Partikelfilter betrieben und gesundheitsschädigende Dieselrusspartikel ausstossen. Ältere Maschinen mit einer Leistung zwischen 18 und 37 kwh müssen nicht mehr nachgerüstet werden. Aufgrund der langen Übergangsfristen ist sogar davon auszugehen, dass bei zahlreichen Maschinen die Partikelfilter wieder ausgebaut oder nicht ersetzt werden. Die Krebsliga Schweiz, die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz und die Lungenliga Schweiz hatten gefordert, dass alle dieselbetriebenen Baumaschinen mit Filtersystemen zur Reduktion des krebserregenden Feinstaubs ausgerüstet werden müssten, ungeachtet von Alter und Machart der Baumaschinen. Zudem sollten die Übergangsfristen kurz gehalten werden. Die Organisationen bedauern sehr, dass ihre Forderungen nicht berücksichtigt wurden. Die aktuelle Anpassung der Luftreinhalteverordnung wäre eine Chance gewesen, die Bauarbeiter und die Bevölkerung mit einer schweizweit verbindlichen Regelung vor Dieselruss zu schützen.
Dieselrusspartikel stellen ein schwerwiegendes Gesundheitsrisiko dar
Die Dieselmotoren der Baumaschinen stossen eine sehr hohe Anzahl feinster Partikel aus. Diese Partikel stellen ein schwerwiegendes gesundheitliches Risiko dar, denn sie gelangen über die Atemwege tief in die Lunge und sogar ins Blut. Die Dieselrusspartikel können nicht nur zu Gesundheitsbeschwerden wie Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen führen, sondern auch zu schweren chronischen Erkrankungen wie Lungenkrebs.
Weitere Massnahmen zur Reduktion des krebserregenden Dieselrusses
Die Unterzeichnenden werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Ausstoss des krebserregenden Dieselrusses verringert wird. Sie wünschen, dass der Bund auch in anderen Bereichen von Feinstaub-Emmissionsquellen unverzüglich Massnahmen ergreift. Namentlich fordern sie ein Partikelfilter-Obligatorium für dieselbetriebene Fahrzeuge in Landwirtschaft und Strassenverkehr.
Für weitere Auskünfte:
Lungenliga Schweiz, Cornelis Kooijman, Bereichsleiter Innen- und Aussenluft, Tel. 031 378 20 50