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Schweiz
Für die Mehrheit der Gesundheitskommission des Nationalrats reicht das lückenhafte Bundesgesetz aus, obwohl es Raucherlokale und bediente Fumoirs zulässt. 15 Kantone haben weiterführende Bestimmungen beschlossen, acht davon verfügen über eine Regelung, wie sie die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» für die ganze Schweiz fordert. «Dieser Flickenteppich aus verschiedenen Lösungen, der lückenhafte Schutz der Arbeitnehmenden und die Ungleichbehandlung der Gastrobetriebe, müsste allen Parlamentarierinnen und Parlamentariern ein Dorn im Auge sein», sagt Corinne Zosso, Geschäftsführerin der Lungenliga Schweiz und Mitglied des Initiativkomitees. Eine Minderheit der Gesundheitskommission will die Initiative zur Annahme empfehlen. Diese Minderheit anerkennt, dass das Bundesgesetz Lücken aufweist und die Arbeitnehmenden in der Schweiz nicht umfassend vor dem Passivrauchen geschützt sind.
Der Inhalt der Initiative ist identisch mit dem Vorschlag, dem die Gesundheitskommission des Nationalrats im Jahr 2007 zugestimmt hat. Auch der Bundesrat bestätigt in seiner Botschaft ans Parlament, dass Arbeitnehmende in der Gastronomie ungenügend vor dem Passivrauchen geschützt sind. Die Initianten hoffen nun, dass der Nationalrat bei seiner Behandlung der Initiative dem Minderheitsantrag folgen wird.
Die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» verlangt, dass alle Innenräume rauchfrei werden, die als Arbeitsplatz dienen oder öffentlich zugänglich sind (Restaurants, Bars, Schulen, Spitäler etc.). Fumoirs können eingerichtet werden, solange sie unbedient sind. In der ganzen Schweiz soll eine einheitliche Regelung gelten.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Cornelis Kooijman, Allianz «Schutz vor Passivrauchen»
c/o Lungenliga Schweiz
Tel.: 031 378 20 38