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Donnerstag 26. August 2010 08:00Alter: 1 yrs

Keine zusätzlichen Duty-Free Shops in Flughäfen

Gesundheitsorganisationen fordern vom Parlament, auf das Gesetz über den Einkauf zollfreier Waren für ankommende Flugpassagiere zu verzichten. Denn der Verkauf billiger Zigaretten läuft den Zielen des Nationalen Programms Tabak des Bundes zuwider, erklären Sucht Info Schweiz, Schweizerische Herzstiftung, Krebsliga Schweiz, Lungenliga Schweiz und Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz.

Am Montag wird die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates erstmals die Botschaft des Bundesrates behandeln zum Entwurf des Bundesgesetzes über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen. Neu soll nicht nur beim Abflug, sondern auch bei der Ankunft aus dem Ausland der Einkauf in Tax-Free und Duty-Free Shops erlaubt sein. Der Entwurf geht zurück auf einen parlamentarischen Vorstoss im Nationalrat.

 

Der Verkauf von Tabakwaren ohne Zoll und Steuern führt dazu, dass mehr Zigaretten gekauft werden und somit der Konsum zunimmt. Das Nationale Programm Tabak hingegen hat zum Ziel, den Tabakkonsum zu senken. Ein Gesetz, das den abgabenfreien Tabakkonsum ausweitet, steht quer zum Nationalen Programm Tabak und ist deshalb für die Gesundheitsorganisationen fehl am Platz. Sie fordern die Kommission für Wirtschaft und Abgaben auf, nicht auf den Gesetzesentwurf einzutreten und dieses Bundesgesetz auf der politischen Traktandenliste zu streichen.

 

Internationales Abkommen über die Tabakkontrolle ratifizieren

Stattdessen soll die Schweiz die internationale Konvention der

Weltgesundheitsorganisation WHO über die Tabakkontrolle zügig ratifizieren, verlangen Sucht Info Schweiz, Schweizerische Herzstiftung, Krebsliga Schweiz, Lungenliga Schweiz und Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz. Von den 193 WHO-Mitgliedstaaten haben bereits 168 Staaten das Abkommen ratifiziert.

 

In Artikel 6 sieht die Konvention unter anderem vor, den steuer- und zollfreien Verkauf von Tabakwaren an internationale Reisende abzuschaffen. 2004 hat die Schweiz die Tabakkonvention unterzeichnet, die Ratifikation des Abkommens ist ein Ziel des Bundesrates. Wenn der Bundesrat nun vorschlägt, den Verkauf von Waren in Zollfreiläden auszuweiten, handelt er gegen das Ziel einer Ratifikation.

 

Zudem widerspricht der Entwurf den Bemühungen des Bundesrates, die schweizerische Rechtsordnung europakompatibel zu gestalten. Die Europäische Union kennt weder bei der Ankunft noch beim Anflug einen zollfreien Einkauf. Die laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Gesundheitsabkommen zielen unter anderem auf die Aufhebung von Zollfreiläden. Diesem Anliegen stellt sich der Gesetzesentwurf über den Einkauf zollfreier Waren in den Weg.

 

In der Schweiz sterben jährlich mehr als 9'000 Personen an den Folgen des Tabakkonsums. Erwachsene, die rauchen, verlieren durchschnittlich 13 bis 14 Lebensjahre verglichen mit Personen, die rauchfrei leben.

 

Kontakt: Verena El Fehri, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention, Haslerstrasse 30, 3008 Bern, Tel. 031 599 10 20, Fax 031 599 20 35, info@STOP-SPAM.at-schweiz.ch

 

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