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Finanzhilfen für die Betreuung durch Angehörige

Für Personen, die Angehö­rige zu Hause pfle­gen, bedeu­tet dies oft einen Verdienst­aus­fall. Die­ser ist finan­ziell kaum zu kompen­sie­ren, aber es gibt Möglich­keiten, um diese wich­ti­ge Tätig­keit zu ent­schädigen.

Personen, die Pflege brauchen, können finanzielle Entlastungsmöglichkeiten beantragen und damit allenfalls pflegende Angehörige entschädigen:

  • Benötigt eine Person seit min­des­tens einem Jahr Hilfe bei alltäglichen Lebens­verricht­ungen, kann sie bei der IV und nach Errei­chen des Renten­alters bei der AHV ein Gesuch für eine Hilflosen­entschä­di­gung einreichen.
  • Personen, die eine AHV- oder IV-Rente bezie­hen und deren Exis­tenz­bedarf nicht gedeckt ist, können bei ihrer kan­tona­len Aus­gleichs­kasse Ergän­zungs­leistun­gen beantragen.
  • Den Personen, die Ans­pruch auf Er­gänz­ungs­leistun­gen haben, werden Krank­heits- und Behin­der­ungs­kosten zurück­erstattet, sofern diese nicht durch die Kran­ken­versicherung oder eine andere Versiche­rung ge­deckt sind.
  • Möglicherweise über­nimmt die Kran­ken­kasse (Zusatz­versi­cher­ung) einen Teil der Haushaltshilfe.

Pflegende Angehörige er­hal­ten unter ge­wis­sen Umstän­den eine Ent­schädi­gung für ihre Arbeit:

  • Sind die pflegenden Ange­höri­gen noch nicht im AHV-Alter, kön­nen sie sich un­ter be­stimm­ten Voraus­setzun­gen (z.B. gemein­samer Haushalt, mindes­tens Hilf­losig­keit mittle­ren Grades) bei der AHV Betreu­ungs­gut­schrif­ten anrech­nen lassen.
  • Einzelne Kantone und Gemein­den entschä­digen pfle­gende Angehörige.
  • Entlastungs­ange­bote für pfle­gen­de Ange­höri­ge wer­den unter Um­ständen von der Ver­siche­rung und der Kran­ken­kasse finanziert.

Beraterinnen und Bera­ter der kan­to­nalen Lungen­ligen sind in die­sen Fra­gen bewan­dert und geben dazu kon­kre­te Hilfestellungen.

Umfassende Informa­tio­nen zur Leis­tung der Sozial­ver­sicher­ungen bei ei­ner chro­nischen Krank­heit bietet auch der Leit­faden
«Chronisch krank – was leisten die Sozialversicherungen?»
Die Publikation kann unter www.lungenliga.ch/sozialberatung kostenlos heruntergeladen oder bei der Krebsliga Schweiz (Tel. 0844 850000) zum Preis von 25 Franken (zzgl. Versandkosten) bestellt werden.

Weiterführende Links:
www.ahv-iv.ch/sozialversicherungen
www.pflege-entlastung.ch
www.info-workcare.ch/de