Reisen mit CPAP oder Sauerstoff

Chronische Atemwegserkrankungen sind kein Grund, um auf längere Reisen zu verzichten. Wichtig ist aber eine gute Vorbereitung.

Viele Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen sind auf Hilfsmittel wie CPAP oder Sauerstoffzufuhr angewiesen. Glücklicherweise sind diese Geräte heute so klein, dass selbst weite Reisen damit möglich werden. Allerdings braucht es dafür eine korrekte Vorbereitung
 

Bedingungen wie im Hochgebirge

Flugzeuge fliegen auf maximal 10'000 bis 12'000 Meter über Meer. Mit steigender Höhe nimmt der Kabinendruck und damit auch der Sauerstoffpartialdruck im Blut ab. Der Kabinendruck entspricht auf maximaler Flughöhe einer Höhe von etwa 2'400 Metern über Meer. Somit entsprechen die Verhältnisse denen im Hochgebirge. Was für Gesunde unproblematisch ist, kann bei Personen mit Lungenkrankheiten zu einem kritischen Abfall des Sauerstoffgehaltes im Blut führen.

 

Abklärung ist unabdingbar

Vor einem Flug müssen Personen mit Lungenkrankheiten zwingend abklären, ob sie während eines Fluges auf zusätzlichen Sauerstoff angewiesen sind. Ob zusätzlicher Sauerstoff abgegeben werden muss, hängt neben der Flugdauer auch von allfälligen Begleiterkrankungen ab. Hier sind vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu berücksichtigen. Personen, welche an nicht oder teilweise kontrolliertem Asthma leiden, sollten sich vor einer Flugreise von einem Arzt beraten lassen. Bei kontrolliertem Asthma sind Flugreisen grundsätzlich unproblematisch.

 

Konzentratoren

Sauerstoffpatientinnen und -patienten können kleine, mobile Konzentratoren beantragen, die nur wenige Kilogramm wiegen und auf Akkus angewiesen sind. Viele kantonale Lungenligen vermieten diese Geräte speziell für die Ferien. Mobile Konzentratoren lassen sich leicht mitführen und können via Netzstecker betrieben oder aufgeladen werden. Sie dürfen in der Regel bei Flugreisen mitgeführt und eingesetzt werden, wenn der behandelnde Pneumologe rund vier Wochen vorher ein Formular der Fluglinie ausfüllt.

 

Dieses ist auf der Internetseite der Fluggesellschaften oder im Reisebüro erhältlich. Mit Ersatz-Akkus lässt sich so eine Reisezeit von bis zu acht Stunden überbrücken, danach braucht es je nach Zieldestination einen Adapter. Eine Einschränkung gibt es bei den ganz kleinen Konzentratoren in der Nacht: Diese geben nur Sauerstoff nur ab, wenn man einatmet. Da man im Schlaf oft so oberflächlich atmet, dass der kleine mobile Konzentrator das Einatmen nicht wahrnimmt, kann man sie nachts nicht als Ersatz für einen grossen stationären Konzentrator brauchen. Bei grösseren mobilen Konzentratoren ist dies jedoch möglich.

 

 

Flüssigsauerstoff

Flüssigsauerstoff besitzt den Vorteil, dass die Betroffenen damit selber kleine, transportable Einheiten füllen können, mit denen sie dann bis zu acht Stunden mobil sind. Die meisten Fluggesellschaften erlauben jedoch keine tragbaren Flüssigsauerstofftanks oder eigene Sauerstofflaschen an Bord, sondern stellen diese für einen Aufpreis zur Verfügung. Es lohnt sich, die geltende Regelung früh genug abzuklären.

 

 

COPD-Aktionsplan

Patienten mit COPD profitieren davon, wenn sie über einen COPD-Aktionsplan verfügen und vom Hausarzt Notfallmedikamente mitnehmen können für den Fall, dass sich ihr Zustand verschlechtert. Bleiben in einem solchen Fall die Medikamente 48 Stunden nach der Einnahme ohne Wirkung, wird ein Arztbesuch nötig. Selbst wenn die Fachperson am Urlaubsort nicht dieselbe Sprache spricht wie der Patient oder die Patientin, weiss sie dank des Aktionsplans und der Medikamente sofort, um welche Krankheit es sich handelt und was zu tun ist.

 

 

CPAP und BiPAP

CPAP- Geräte applizieren während des Schlafs via Maske einen Druck auf die Atemwege, damit keine nächtlichen Atemaussetzer (Schlafapnoen) mehr auftreten. Eine einzelne Nacht ohne CPAP-Gerät – beispielsweise auf der Reise – stellt kein grösseres Problem dar, sofern das Gerät sonst konsequent getragen wird. Bilevel-Geräte, auch BiPAP genannt, unterstützen die Atmung zusätzlich. Manche Menschen sind auf diese Atemhilfe so stark angewiesen, dass sie bei einem Flug oder über Nacht nicht darauf verzichten dürfen. Einige Fluggesellschaften akzeptieren diese Geräte an Bord, bei anderen müssen sie im aufzugebenden Gepäck verstaut werden.

 

Es ist deshalb ratsam, sich vor der Buchung des Flugs bei der entsprechenden Gesellschaft zu erkundigen. Bei Reisen in die Europäische Union ist der Grenzübertritt mit dem Gerät unproblematisch. Wer weiter weg fliegen will, sollte sich beim Arzt ein Attest besorgen, welches bestätigt, dass es sich beim CPAP-Gerät um ein Therapiegerät für ein medizinisches Leiden handelt. Zudem stellen die kantonalen Lungenligen ihren Patienten eine Zollbestätigung aus. So erhebt das Reiseland keine Zollgebühren. Je nach Ziel braucht es zudem einen Adapter um das Gerät an die Stromversorgung anzuschliessen.

 

 

Asthma

Im Allgemeinen sind Flugreisen für Asthmatiker unproblematisch. Eine Stresssituation
im Flugzeug oder am Urlaubsort kann jedoch einen Asthmaanfall begünstigen.
Das Notfall-Medikament ist deshalb im Flugzeug wie auch während des Urlaubs immer
mitzuführen – auch wenn dieses zu Hause selten benötigt wird.

 

Alkoholkonsum

Der Konsum von Alkohol wie einem Glas Rotwein ist bei vielen Passagieren beliebt, um sich zu entspannen. Dieser Effekt ist aber trügerisch und nur von kurzer Dauer. Insbesondere Personen mit COPD sollten während eines Fluges auf Alkohol verzichten. Alkohol wirkt weder der Flugangst entgegen noch verbessert er Befindlichkeitsstörungen wie Übelkeit. Im Gegenteil stellt Alkohol fur den Körper eine zusätzliche Belastung dar. 

 

 

Wichtiges gehört ins Handgepäck

Alle wichtigen medizinischen Dinge wie Medikamente sollten Personen mit COPD oder anderen Lungenkrankheiten stets im Handgepäck aufbewahren. Für die Mitführung von Medikamenten im Handgepäck ist immer ein ärztliches Attest erforderlich, welches die Notwendigkeit der Medikamente bestätigt. Es ist sinnvoll, dass Personen mit COPD stets in Begleitung von ihnen bekannten Personen reisen, welche unterstützend zur Seite stehen könnten.

 

 

Reiseapotheke und Medikamente

Personen mit Lungenkrankheiten sollten in die Ferien eine Reiseapotheke mit den benötigten Medikamenten mitnehmen. Dabei gilt zu beachten, dass die Menge der benötigten Medikamente etwas über die geplante Urlaubsdauer hinausreicht, falls sich die Reise verlängert.

 

 

Zeitverschiebung

Je nach Zeitunterschied am Zielort müssen Reisende mit einem Jetlag rechnen. Ein Jetlag stellt insbesondere für Personen mit Lungenkrankheiten eine physische Belastung dar. Deshalb sollte bis zur Überwindung des Jetlags auf körperliche Aktivitäten wie Sightseeing verzichtet und auf genügend Schlaf und Erholung geachtet werden. Zeitverschiebungen müssen auch bei der Medikamenteneinnahme berücksichtigt werden. Personen mit Lungenkrankheiten müssen eine allfällige Verschiebung der Medikamenteneinnahme vor Reisebeginn mit dem behandelnden Arzt besprechen.

 

 

Empfehlenswerte Destinationen

Für Menschen mit einer schweren chronischen Lungenerkrankung sind am ehesten Reisen im europäischen Ausland bis hin zu den Kanarischen Inseln empfehlenswert. Sind eigene portable Konzentratoren erlaubt, müssen Sie so nicht zu viele Akkus mitführen. Zudem ist das Risiko, sich im Flugzeug einen Virusinfekt zu holen, bei kürzeren Flügen viel kleiner als bei Langstreckenflügen.
Schöne Reisen sind also möglich, trotz Krankheit. Man kann im Spätherbst der Nebeldecke im Unterland entgehen, nochmals Sonne tanken und am Strand körperliche Aktivität entfalten.

 

 

Tauchen mit Lungenkrankheiten

Lungenkrankheiten können das Risiko, einen Tauchunfall zu erleiden, erhöhen. Grundsätzlich sollten Personen mit COPD auf Tauchgänge verzichten. Für Personen mit kontrolliertem Asthma hingegen ist Tauchen unter gewissen Umständen möglich. Ob Personen mit Lungenkrankheiten tauchen dürfen, ist vor Antritt der Reise mittels einer Tauchtauglichkeits-Untersuchung beim Arzt abzuklären. Personen mit nicht kontrolliertem Asthma sind generell nicht tauchtauglich, da das Risiko für einen Tauchunfall aufgrund eines Asthmaanfalls zu gross ist. Auch Personen, die an einem teilweise kontrollierten Asthma oder einem Asthma leiden, das durch Kälte ausgelöst wird, sowie Kinder mit Asthma sollten auf Tauchgänge verzichten.