Rauch aus der Nachbarwohnung: Was tun?

 

1. Schritt

Gespräch zwischen den benachbarten Parteien

Der einfachste und oft schnellste Weg zum Erfolg ist das direkte Gespräch mit den rauchenden Nachbarinnen oder Nachbarn. Wer seine legitimen Bedürfnisse höflich anmeldet, findet oft Gehör und wird respektiert. Teilen Sie den rauchenden Nachbarn mit, wann, wo und weshalb Sie der Rauch stört. Treffen Sie Absprachen bezüglich Lüftung oder Einschränkungen des Rauchens. Ein Vorschlag für den Ablauf eines solchen Gesprächs:

 

«Hätten Sie in den nächsten Tagen einen Moment Zeit? Ich möchte gern ein persönliches Anliegen mit Ihnen besprechen.» Wählen Sie gemeinsam einen möglichst günstigen Ort und Zeitpunkt, bleiben Sie kurz. «Wenn Sie auf Ihrem Balkon rauchen, kommt der Rauch direkt zu uns ins Kinder-/Wohn-/...-Zimmer. Sehen Sie Möglichkeiten, wie wir das ändern können?»

 

Falls Sie sich im direkten Gespräch (evtl. mehrmals zu wiederholen) nicht einigen können, kündigen Sie an, wohl oder übel die Vermieterin oder den Vermieter informieren zu müssen. Dabei kann auch auf das Mietrecht aufmerksam gemacht werden, das die Mietparteien zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet (Art. 257f OR).

 

2. Schritt

Brief an die Vermieterin oder den Vermieter

Die Vermieterin oder der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass das Mietrecht respektiert und eingehalten wird. Deshalb sollten sie schriftlich über die Missstände informiert und aufgefordert werden, mit der rauchenden Mietpartei das Gespräch zu suchen.

 

Der Vermieter muss von der rauchenden Mietpartei verlangen, ihr Rauchverhalten den Bedürfnissen der Nachbarschaft anzupassen bzw. einzuschränken. Er kann die rauchende Mietpartei schriftlich mahnen und bei Nichtbefolgung die Kündigung androhen.

 

3. Schritt

Juristisches Vorgehen

Wird der Mangel trotz schriftlicher Aufforderung seitens der Mieterschaft innerhalb der geforderten Frist nicht behoben, kann der Mietzins bei einer vom Kanton bezeichneten Stelle hinterlegt werden (Art. 259g OR). Der Mietzins gilt damit als bezahlt. Danach müssen Sie innerhalb von 30 Tagen Ihre Ansprüche bei der zuständigen Schlichtungsbehörde geltend machen.

 

Bei allen rechtlichen Schritten empfiehlt es sich, beim Mieterverband oder einer Anwaltskanzlei Rat einzuholen. Viele Gemeinden bieten eine (kostenlose) Mietberatung an – erkundigen Sie sich!

 

Rechtsgrundlage

Störender Rauch aus einer Nachbarwohnung ist nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB) Artikel 684 ein rechtlicher Mangel einer Mietsache. Ein solcher Mangel muss von der Eigentümerschaft nach dem Obligationenrecht (OR) Artikel 259 ff. beseitigt werden, rechtfertigt eine Herabsetzung des Mietzinses oder berechtigt zu einer Schadenersatzforderung. Nach Artikel 257f OR sind alle Mietenden zu Sorgfalt und Rücksichtnahme verpflichtet. Diese Sorgfalt und Rücksichtnahme kann jedoch nur von der Vermieterschaft, nicht von anderen Hausbewohnern, durchgesetzt werden. Verletzt der Mieter oder die Mieterin trotz schriftlicher Mahnung der Vermieterschaft diese Sorgfaltspflicht, so dass den Vermietern oder den Hausbewohnern die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, so kann der Vermieter bei Wohnungen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Monatsende kündigen.

Informationen zum Passivrauchen

 

Website Bundesamt für Gesundheit