Nationale Gesetzgebung

 

Ein Bundesgesetz gegen die Tuberkulose
Am 13. Juni 1928 trat das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Tuberkulose (Tuberkulosegesetz) in Kraft. Es stellte den Kantonen hauptsächlich finanzielle Mittel zur Bekämpfung der TB zur Verfügung und verlangte von diesen eine straffere Organisation ihres Gesundheitswesens. Das Gesetz führte dazu, dass in den meisten Kantonen die Stelle eines Kantonsarztes geschaffen wurde und schulärztliche Leistungen gefordert wurden. Die TB gab dadurch den Anstoss zur heutigen Struktur des öffentlichen Gesundheitswesens. Daneben wurde ein gutes Zusammenspiel zwischen den eben erwähnten neuen Behörden und privaten Initiativen zur Bekämpfung der Tuberkulose, wie sie von Frauen- und Männerliga und auch der Gemeinnützigen Gesellschaft im Kanton Solothurn geleistet wurde, gefördert.

Langwierige Verhandlungen auf Bundesebene

Das TB-Gesetz und dessen Konsequenzen finden in den Jahresberichten der beiden Ligen unterschiedliche Würdigungen. Im Jahresbericht der Frauenliga wird es 1928 einzig in zwei Sätzen erwähnt: «Gerade ein Vierteljahrhundert hat unsere Liga als private Organisation gegen die Tuberkulose gekämpft, bis endlich das Eidg. Tuberkulosegesetz, um das seit vielen Jahren gekämpft und gestritten worden ist, von unseren Räten angenommen wurde. Herr Bundesrat Chuard hat mit diesem Gesetz einen unvergänglichen Segen gestiftet, der sich von Jahr zu Jahr mehr auswirken wird; in späteren Jahren wird ihm ein gesundes Volk noch mehr dafür danken.» Im Jahresbericht des gleichen Jahres der Vereinigung gegen die Tuberkulose finden wir neben dem Abdruck des ganzen Gesetzestextes einen siebenseitigen Kommentar. Es ist zu erfahren, dass eine Verfassungsänderung, die Bundesrat und Bundesversammlung ermöglicht, «gegen die sogenannten gemeingefährlichen Krankheiten» gesetzliche Grundlagen zu schaffen, auf einen Vorstoss eines Dr. Rikli im Nationalrat 1909 (!) zurückgeht. Die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauches war aber vorerst wichtiger (Bundesgesetz betreffend Betäubungsmittel vom 2. Oktober 1924). Die Beratungen zum TB-Gesetz begannen erst 1925: «Eine wesentliche Förderung erfuhr der Gang der Beratungen durch den internationalen Tuberkulosekongress in Lausanne, wo durch ein eindrückliches Zahlenmaterial (und…) nachgewiesen wurde, dass nur Dauererfolge erzielt werden, wo der Staat mit einer wohldurchdachten Gesetzgebung und Organisation in den vielseitigen Kampf gegen die Tuberkulose selbst eingreift.» Mit internationalen Zahlen über die Tuberkulosesterblichkeit – damals starben in der Schweiz auf 10000 Einwohner 35 (1880) bis 20 (1920) Personen an der TB – wurde überdies erkannt, dass wir in der Schweiz «trotz grösster Anstrengungen zurückgeblieben sind». Übrigens eine Tatsache, die sich in vergleichenden epidemiologischen Zahlen aus anderen Industrienationen bis ins heutige 21. Jahrhundert verfolgen lässt.

Zusammenschluss von Frauen und Männern
Noch vier Jahre wirkten Frauenliga und Vereinigung erfolgreich nebeneinander. Es kam praktisch jedes Jahr zur Gründung neuer Fürsorgestellen, die in den Berichten der «Frauenliga» minutiös über ihre Tätigkeit Rechenschaft ablegten. So lesen wir z.B. im Bericht der Sektion «Leimental»: «Die Sprechstunden der Fürsorgestelle in Hofstetten, Rodersdorf und Bättwil wurden von 98 Personen besucht. Die ärztlichen Sprechstunden wurden in 4 Fällen benützt. Die Fürsorgerin machte 136 Hausbesuche, 37 Läufe und Gänge und 8 Spitalbesuche. Sie schrieb 184 Briefe und Karten und benützte 67 Mal das Telefon. Desinfektionen wurden 3 ausgeführt.»

Die beiden TB-Ligen fusionierten 1933 zur «Soloth. Kantonalen Liga zur Bekämpfung der Tuberkulose», was nicht ohne Misstöne, sogar mit einem Nichteintretensantrag, über die Bühne ging. Der Präsident der Vereinigung, Herr X. Bieli, Olten, wurde vollberuflicher Verbandssekretär. Waren schliesslich die «Männer» stärker als die «Frauen», hat die «Politik» gegen die «Nächstenliebe» obsiegt oder gar «Olten» gegen «Solothurn» gewonnen?