Vorsorgeauftrag
In einem Vorsorgeauftrag können Sie eine Person bestimmen, die im Fall der Urteilsunfähigkeit für Sie einspringt. Diese Vertrauensperson kann man für alle oder nur einen dieser Bereiche einsetzen: persönliches Wohl («Personensorge»), Finanzen («Vermögenssorge»), rechtliche Angelegenheiten.
Die Personensorge umfasst die Befugnis, über medizinische Massnahmen zu entscheiden, sofern keine Patientenverfügung vorliegt. Dazu gehört auch der Entscheid, ob die notwendige Pflege zu Hause erfolgt oder im Pflegeheim. Bei der Vermögenssorge geht es vorwiegend um den Zahlungsverkehr und die Bewirtschaftung von Einkommen und Vermögen. Die Vertretung im Rechtsverkehr berechtigt vor allem dazu, Verträge abzuschliessen oder aufzulösen.
Ein Vorsorgeauftrag kann eigenhändig oder mit öffentlicher Beurkundung erfolgen. Bei der ersten Variante müssen Sie den ganzen Text selber von Hand schreiben, datieren und unterzeichnen. Bei der zweiten Variante wenden Sie sich an ein Notariat.
Aufbewahren: Taucht das Dokument im Bedarfsfall nicht auf, nützt die beste Vorsorge nichts. Verwahren Sie den Vorsorgeauftrag deshalb nicht im Banksafe. Übergeben Sie ihn stattdessen der Person Ihres Vertrauens. Sie können den Hinterlegungsort zusätzlich auf dem Zivilstandsamt melden, dann wird der Ort im Personenstandsregister eingetragen.
Solange Sie urteilsfähig sind, können Sie den Vorsorgeauftrag jederzeit widerrufen, zum Beispiel indem Sie die Urkunde vernichten.
Ein Beispiel für einen Vorsorgeauftrag finden Sie auf der Website des «Beobachters».