Tarife

 

Beratung und Therapie

Die seit 2011 geltende Pflegefinanzierung wird ab 2016 vollumfänglich auch bei der Lungenliga Thurgau umgesetzt, wodurch die ambulanten Pflegekosten aus drei Quellen finanziert werden: Der Anteil der Krankenversicherer ist in der Bundesverordnung KLV festgelegt. Der Eigenanteil der Klientinnen und Klienten ist in § 26 des Gesetzes über die Krankenversicherung KVG TG festgesetzt.
Die Restkosten der Pflege sind gemäss § 25 KVG TG von der Wohngemeinde direkt an die Spitexorganisation bzw. die Lungenliga Thurgau zu erstatten. Die einzelnen Anteile entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle, wobei die Restfinanzierung je nach Gemeinde variieren kann und die aktuell gültigen Ansätze bei der Wohngemeinde anzufragen sind.

 

Pflegeleistungen gemäss KVG:
Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer gemäss KVG und werden den verschiedenen Kostenträgern wie folgt in Rechnung gestellt:

Abklärung/Beratung (Art. 7a KLV)Untersuchung/Behandlung (Art. 7b KLV)
Beitrag der KrankenversicherungCHF 76.90 / Std. CHF 63.00 /Std.
Patientenbeteiligung (10%, bis max. CHF 15.95/Tag)CHF 7.00 / Std. CHF 6.30 / Std.
Restfinanzierung durch Gemeinden gemeindespezifisch gemeindespezifisch

Selbstbehalt

Sowohl bei den Pflege- als auch den MiGel-Leistungen verrechnet die Krankenversicherung den Leistungsbezügern direkt 10% Selbstbehalt.

 

Apparate und Verbrauchsmaterial

Apparate, Zubehör sowie Verbrauchsmaterial der Mittel- und Gegenstandsliste (MiGel) werden gemäss separaten Vereinbarungen mit den Krankenversicherern abgerechnet. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, werden diese Kosten i.d.R. von den Krankenversicherern übernommen. Die aktuellen Preise können gerne bei uns nachgefragt oder – für einen Teil unseres Sortimentes – auf unserem Online-Shop nachgesehen werden.

 

 

Rauchstoppberatung

Für die Rauchstoppberatung gelten folgende Tarife:

  • gesamtes Rauchstoppprogramm mit 6 Sitzungen: CHF 290.–
  • einzelne Beratungssitzungen: CHF 60.–
  • in der Gruppe: CHF 190.– p.P.
  • als Paar: CHF 290.– für die 1. Person und CHF 145.– für die 2. Person

 

Sozialberatung

Die Sozialberatung der Lungenliga Thurgau ist kostenlos.