

Ausgangslage
Tabakprodukte waren bisher im Lebensmittelgesetz verankert. 2021 verabschiedete das Parlament ein Tabakproduktegesetz, welches Tabakprodukte und E-Zigaretten regelt. Dieses sah jedoch kaum Massnahmen für den Jugendschutz vor. Ausser einem Verkaufsverbot an unter 18-Jährige fehlten Werbeeinschränkungen weitgehend – obwohl solche nebst hohen Zigarettenpreisen die wirksamste und kostengünstigste Massnahme sind, um Kinder und Jugendliche vor dem Einstieg ins Rauchen zu schützen.
Volksinitiative forderte konsequenten Jugendschutz
Aus diesem Grund kam die Volksinitiative Kinder ohne Tabak zur Abstimmung. Darin forderten die gesamte Ärzteschaft, die grossen Gesundheitsorganisationen wie Krebsliga und Lungenliga, Sport- und Jugendverbände sowie zahlreiche weitere Organisationen einen konsequenten Jugendschutz mit wirksamen Einschränkungen von Werbe-, Promotions- und Sponsoringmassnahmen.
Bevölkerung setzte deutliches Zeichen
Am 13. Februar 2022 nahm das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» mit 56.6 Prozent und 15 Ständen deutlich an. Damit hat sich die Schweiz dafür entschieden, die Tabakwerbung so zu regulieren, dass der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet wird. Dank der angenommenen Initiative wird das Tabakproduktegesetz, welches am 1. Oktober 2024 in Kraft trat, punkto Tabakwerbung bereits wieder revidiert.
Parlament stimmt der Revision des Tabakproduktegesetzes zu
Die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» hat am 4. Juni 2025 nach langem und zähem Ringen im Parlament einen Abschluss gefunden. Zwar wird der Verfassungsauftrag nicht vollumfänglich erfüllt, doch der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist nun erheblich besser. Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte, die Kinder und Jugendliche erreichen kann, ist künftig weitgehend verboten. Dies betrifft unter anderem Gratiszeitungen, Onlinewerbung, Verkaufsstellen sowie Sponsoring und Verkaufsförderung. Eine Ausnahme gilt weiterhin für Zigarren und Zigarillos, sofern sich die Werbung nur an Erwachsene richtet.
Es folgt die Umsetzung auf Verordnungsstufe
Wie geht es weiter? Tabakwerbung darf Minderjährige nicht mehr erreichen. Mit dem Parlamentsbeschluss wird der Gesetzgebungsauftrag von Volk und Ständen nun umgesetzt. In einem nächsten Schritt geht es an die Umsetzung auf Verordnungsstufe. Das bedeutet, die einzelnen Punkte der Gesetzesvorlage müssen in konkrete verbindliche Regelungen ausgearbeitet werden. Die Lungenliga Schweiz wird sich als Mitglied der Trägerschaft der Initiative weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass auch hier der verfassungsmässige Auftrag konsequent umgesetzt wird.