Drei Ebenen der Vorausplanung
Allgemeine Vorausplanung
Diese umfasst das Planen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Beispielsweise mit folgenden Dokumenten: Vorsorgeauftrag, Testament oder die verbindliche Regelung finanzieller Fragen.
Gesundheitliche Vorausplanung
Diese definiert im Voraus das gewünschte Vorgehen bei lebenserhaltenden Massnahmen oder spezifischeren Therapien für den Zeitpunkt der eigenen Urteilsunfähigkeit, wenn man sich selbst nicht dazu äussern kann. Mit der Patientenverfügung können Sie dies regeln.
Krankheitsspezifische Vorausplanung
Die ersten beiden Ebenen sind unabhängig vom gesundheitlichen Zustand planbar. Im Falle einer bereits diagnostizierten Krankheit kommt die krankheitsspezifische Vorausplanung zum Zuge. Diese ist ein strukturierter und fortlaufender Prozess mit den behandelnden Ärzten.
Mit den Nächsten sprechen
Ein Beizug von Fachpersonen kann beim Ausfüllen der Formulare Sinn machen. Wenn Sie sich nicht mit konkreten medizinischen Interventionen auseinandersetzen wollen, kann es sinnvoll sein, in Absprache mit der entsprechenden Person lediglich zu bestimmen, wer bei einer Urteilsunfähigkeit vertretungsberechtigt ist sowie mit dieser und Ihren Nächsten über Dinge zu sprechen, die Ihnen wichtig sind. Dies beispielsweise in Bezug auf Schmerzen, Angst, das Bewusstsein oder das Leben allgemein. Nur wenn Ihr eigener Wille kommuniziert wird, kann dieser bei einer Urteilsunfähigkeit auch so weit wie möglich gewahrt werden.
Die wichtigsten Dokumente
Testament
Ein Testament ist ein rechtlich bindendes Dokument, in dem Sie festlegen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Es regelt die Erbfolge und kann spezielle Wünsche enthalten. Das Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, um gültig zu sein, wie beispielsweise Ihre eigenhändige Unterschrift. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die die Verteilung des Nachlasses nach gesetzlichen Vorgaben regelt.
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Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie entscheiden und Ihre Angelegenheiten regeln soll. Sie können eine oder mehrere Personen bestimmen, die sich um Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Belange kümmert. Der Vorsorgeauftrag tritt nur dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst Entscheidungen zu treffen. Er bietet die Möglichkeit, die Betreuung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten individuell zu gestalten.
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Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in welchem Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls erhalten möchten oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können sollten. Die Patientenverfügung dient dazu, Ihren Willen in Bezug auf lebensverlängernde Massnahmen, Schmerzbehandlung und andere medizinische Eingriffe klar festzulegen. Die Patientenverfügung ist für Ärzte und Pflegepersonal verbindlich und soll sicherstellen, dass die medizinische Versorgung Ihren Wünschen entspricht. Sie hilft, Missverständnisse und Unsicherheiten in kritischen Situationen zu vermeiden und entlastet Ihre Angehörigen bei schwierigen Entscheidungen.
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