

Was ist Schlafapnoe und wie funktioniert die CPAP-Therapie?
Informationen zum Mietvertrag
Mietzins
Der Mietzins für ein CPAP-Gerät mit Befeuchtersystem beträgt CHF 1.50 / Tag.
Darin inbegriffen sind Wartung, Wartungsmaterial, Aufbereitung und Rücknahme. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten.
Weitere Leistungen
Pauschale für die ersten 3 Monate der Therapie bei Neuvermietung CPAP-Gerät | CHF 526.95 |
Verbrauchsmaterial (Schlauchsystem, Masken, Filter, Wasserkammer) | CHF 381.41/Jahr |
Aufgewendete Zeit nach Art 7 Abs. 2 lit. a KLV für Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination | CHF 1.28/Minute |
Aufgewendete Zeit nach Art 7 Abs. 2 lit. b KLV für Massnahmen der Untersuchung und Behandlung | CHF 1.05/Minute |
Mietzeit und Kündigung
Der Mietvertrag läuft unbefristet. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Wenn das Gerät ohne vorherige Kündigung zurückgegeben wird, gilt der Vertrag als im gegenseitigen Einvernehmen beendet.
Zahlung
Wenn die Krankenkasse direkt bezahlt, schicken wir die Rechnung an sie. Selbstbehalt und Patient:innenbeteiligung rechnet die Krankenkasse mit dem/der Mieter:in ab. Die Krankenkasse zahlt nur, solange eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt. Wenn sie nicht mehr zahlt, muss der/die Mieter:in den Mietzins selbst übernehmen.
Wenn die Krankenkasse nicht direkt bezahlt, schicken wir die Rechnung an den/die Mieter:in. Die Rechnung kommt alle drei Monate und muss innert 30 Tagen bezahlt werden. Der/die Mieter:in kann die Rechnung der Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen.
Gebrauch der Mietsachen
Das Gerät und Zubehör bleiben Eigentum der Lungenliga. Bitte behandeln Sie es sorgfältig und wie erklärt. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl haften Sie. Bei Rückgabe in schlechtem Zustand können Kosten für Reparatur, Reinigung oder Ersatz verrechnet werden.
Weiteres
Bei Therapieabbruch muss das Gerät innert 5 Tagen zurückgegeben werden. Spätere Rückgaben können Kosten verursachen.
Bitte melden Sie uns sofort:
• einen Krankenkassenwechsel
• eine neue Adresse
Sie erlauben uns, Ihre Ärztin/Ihren Arzt über den Therapieverlauf zu informieren und nötigenfalls begrenzten Zugriff auf unser System zu geben.
Abklärungen, Beratungen und weitere Leistungen werden nach Zeitaufwand und gesetzlichen Vorgaben verrechnet.
Ein Verkauf des Geräts ist – je nach Situation – in Absprache mit der verordnenden Stelle möglich.
Unsere Leistungen gelten nur in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.