Tuberkulose ist eine meldepflichtige Krankheit. Im Gebiet der Lungenliga beider Basel ist die Zuständigkeit wie folgt geregelt:
Basel-Landschaft: Im Auftrag des Gesundheitsdepartements Basel-Landschaft führt die Tuberkulosefachstelle der Lungenliga Aargau die Umgebungsuntersuchungen durch.
Basel-Stadt: Der kantonsärztliche Dienst deckt alle Dienstleistungen ab.