Heimbeatmung
Ganz unterschiedliche Erkrankungen führen dazu, dass die Lungen ihre Funktion nicht mehr genügend ausüben können. Bei ungenügender Lungenbelüftung oder bei Atemstörungen im Schlaf kann auf Verordnung von einer Ärztin/eines Arztes die Therapie zu Hause mit einem Beatmungsgerät weitergeführt werden. Vielen Betroffenen fällt der Wechsel vom Spital nach Hause nicht leicht. Deshalb legen die Pflegefachpersonen der Lungenliga besonderen Wert auf eine lückenlose Überleitung in den Alltag und eine sorgfältige Begleitung vor allem in der ersten Zeit zu Hause.
Wozu das Beatmungsgerät?
Das Beatmungsgerät vermittelt dem Körper Impulse, die sorgfältig auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Diese helfen den Betroffenen, regelmässig zu atmen. Das Gerät unterstützt Patientinnen/Patienten dabei, ihre Lebensqualität wie auch ihre Selbständigkeit zu erhalten oder zu verbessern. So können sie sich weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld bewegen und sicher unterwegs sein.
Der perfekte Sitz der Nasen- oder Gesichtsmaske ist entscheidend – es lohnt sich, dem Thema genug Aufmerksamkeit zu schenken. Wir erkundigen uns immer wieder nach dem Wohlbefinden und ergreifen nötigenfalls Massnahmen. Optimal ist, die Therapie rund um die Uhr anzuwenden.
Leistungen der Lungenliga
Wir beraten und betreuen umfassend.
- Wir passen die Maske an und erklären Ihnen die korrekte Bedienung des Gerätes.
- Wir informieren Sie über die Behandlung und unterstützen Sie dabei, mit der neuen Situation zurechtzukommen.
- Wir begleiten Betroffene in den neuen Alltag. Beim Austritt aus dem Spital sind wir für Sie da und helfen Ihnen beim Einrichten zu Hause. Auf Anfrage Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes erklären wir das Gerät und passen die Maske bereits während Ihres Spitalaufenthaltes an.
- Unser Nottelefon ist rund um die Uhr besetzt. Einfache Probleme lösen wir selbst, komplexere leiten wir an den Arzt oder an den Gerätelieferanten weiter.
- Unser gut ausgebildetes Personal kennt sich sowohl im medizinischen Bereich wie auch in der Handhabung des Beatmungsgerät aus. Strenge interne Richtlinien sichern die Qualität der Behandlung.
- Mit dem Einverständnis der Betroffenen sprechen wir mit Ärzten, Gerätelieferanten wie auch mit Angehörigen oder dem Gesundheitspersonal.
Kostenübernahme der Krankenkassen
Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten der Beratung und Heimbeatmung. Fachärztinnen und Fachärzte überweisen die Betroffenen an die Lungenliga.
Kontakt
Lungenliga Zentralschweiz
Geschäfts- und Beratungsstelle
Mooshüslistrasse 14
6032 Emmen
Tel: 041 429 31 10
Fax: 041 429 31 11
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