Inhalationstherapie
Bei vielen Erkrankungen der Atemwege, vor allem bei Asthma, werden die Medikamente mit dem verordneten Inhalationsgerät eingeatmet und damit genau dorthin transportiert, wo sie wirken sollen, in die Luftröhre, in die Bronchien und in die Lunge.
Geräte für die Inhalationstherapie
Welche Therapievariante angewendet wird, hängt weitgehend vom Alter und dem Gesundheitszustand respektive der Koordinationsfähigkeit sowie vom Atemzugsvolumen der Patientinnen und Patienten ab.
- Dosieraerosole und Pulverinhalatoren erhalten die Betroffenen direkt von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt oder in der Apotheke.Die Lungenliga berät und begleitet die Betroffenen im Umgang mit dem Gerät und beantwortet ihre Fragen.
- Inhalationsgeräte gibt die Lungenliga aufgrund einer ärztlichen Verordnung ab. Diese bestehen aus einem Kompressor und einem Vernebler. Das Medikament wird in den Vernebler eingefüllt und durch die vom Kompressor erzeugte Druckluft in feinste Tröpfchen zerstäubt. Schliesslich wird das Aerosol über ein Mundstück oder einer Maske eingeatmet.
Inhalationsgeräte funktionieren auch dann, wenn die Betroffenen zu klein, zu schwach oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, andere Hilfsmittel zu benutzen.
Für die Verneblung von Antibiotika sind ausschliesslich Inhalationsgeräte geeignet.
Leistungen der Lungenliga
Wir betreuen die Betroffenen in der Regel beim Therapiestart.
- Wir geben das Inhalationsgerät ab und übernehmen alle administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung.
- Wir geben den Betroffenen und ihren Angehörigen Tipps für den Umgang mit der Krankheit und der Therapie.
- Wir führen Patientinnen- und Patientenschulungen durch.
- Wir sind bei Fragen für die Betroffenen gerne da.
Damit Asthma-Medikamente wirken, müssen sie korrekt inhaliert und angewendet werden:
- Der Inhalator muss richtig geladen und bedient werden
- Die Medikamente müssen tief in die Bronchien gelangen
- Die Medikamente nicht sofort wieder ausatmen
Kostenübernahme der Krankenkassen
Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten der Inhalationstherapie. Ärztinnen und Ärzte überweisen die Betroffenen an die Lungenliga.
Kontakt
Lungenliga Zentralschweiz
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