Handbuch Tuberkulose
Handbuch Tuberkulose - revidierte Version Januar 2021
Leitfaden für Fachpersonen des Gesundheitswesens
- Kapitel 2, Grafiken S. 9 und 10
- Kapitel 10, Tuberkulose und Asylsuchende
- Kapitel 13, Literatur
- Adressen TB-Fachstellen, S. 61Manual of Tuberculosis - Revised version January 2021
Guidance for healthcare professionals
- Chapter 2, Graphics p. 9 and 10
- Chapter 10, Tuberculosis and Asylum Seekers
- Chapter 13, Bibliography
- Addresses of Specialized services for tuberculosis, p. 59
Migration
Sie finden hier Hilfsmittel zur Diagnose einer Lungentuberkulose in 32 Sprachen sowie nützliche Informationen bei der Betreuung von Sans-Papiers (Anlaufstellen, Versicherungsschutz, Übersetzungsdienste).
Medikamentenliste
Sie finden hier eine aktualisierte Medikamentenliste für die Behandlung einer latenten tuberkulösen Infektion, einer Tuberkuloseerkrankung und der Reservemedikamente. Die Tabelle gibt Ihnen Auskunft, welche Medikamente in der Schweiz von Swissmedic zugelassen und ob sie verfügbar sind. Für nicht zugelassene Medikamente finden Sie Bezugsquellen.
Medikamente, die in der Schweiz zugelassen sind, aber nicht in die Spezialitätenliste stehen sowie in der Schweiz nicht zugelassene Medikamente, können von der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) übernommen werden, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Sie finden dazu die gesetzlichen Grundlagen.
Ein Versicherer übernimmt gemäss OKP die Kosten eines in die Spezialitätenliste nicht aufgenommenen Arzneimittels nur auf besondere Gutsprache nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin. Sie finden dazu einen Modellbrief, um ein Gesuch zur Kostenübernahme beim Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin einzureichen.
→ Hinweis zu Bedaquilin
Gemäss Janssen-Cilag AG wurde das Compassionate Use Programm für Bedaquilin per 1. September 2015 eingestellt. Bis Bedaquilin die Zulassung in der Schweiz erhalten wird, kann eine Medizinalperson mit Detailhandelsbewilligung das Arzneimittel bewilligungsfrei aus dem Ausland einführen, sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 36 AMBV erfüllt sind.
Bei sonstigen Fragen zu Bedaquilin wollen Sie bitte das Kompetenzzentrum Tuberkulose
(Tel. +41 31 378 20 33, tbinfo@lung.ch) kontaktieren.
Tests und Impfungen
Hier finden Sie alle Angaben zu Laboratorien, Tests und Impfungen.
Kostenträger
Übersichtstabelle der Hauptaktivitäten im Tuberkulose-Bereich
In der folgenden Übersichtstabelle wird für die Haupttätigkeiten in der Tuberkulosearbeit und abhängig vom Kostenverursacher der Kostenträger zugeordnet sowie auf die entsprechenden Gesetzestexte verwiesen. Die kantonalen Lungenligen erbringen ihre Tätigkeiten i.d.R. im Auftrag des Kantonalen Gesundheitsamtes. Je nach Kanton mit oder ohne schriftliche Leistungsvereinbarung mit dem kantonalen Gesundheitsamt und je nach Kanton für einen Teil oder für alle TB-Tätigkeiten.